Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reederei Zwenkau GmbH
1. Die Reederei Zwenkau GmbH betreibt das Fahrgastschiff SANTA BARBARA und den jeweiligen Anleger für das Fahrgastschiff auf dem Zwenkauer See. Der Zwenkauer See befindet sich auf dem Gelände der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), bzw. des Freistaates Sachsen. Dieses Gelände befindet sich bis zur vollständigen Flutung des Sees und Freigabe durch den Freistaat Sachsen unter Bergrecht. Für den Betrieb des Fahrgastschiffes SANTA BARBARA liegen Sondergenehmigungen vor. Die Auflagen und Bedingungen für den Betrieb des Fahrgastschiffes unter Bergrecht sowie Forderungen aus den Sondergenehmigungen werden in die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB's) der Reederei Zwenkau GmbH übernommen und sind fester Bestandteil der Verträge mit unseren Kunden.
2. Jeder Gast, Matrose, Beschäftigte, Nachunternehmer und sonstige Kunden bzw. Teilnehmer am Fahrgastbetrieb müssen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Betreten des Bergbaugeländes und Antritt der Rund- bzw. Charterfahrt lesen. Er/Sie bestätigt mit Kauf eines Tickets bzw. Antritt einer Fahrt, dass er/sie diese AGB's gelesen hat und mit Ihnen vorbehaltslos einverstanden ist.
3. Erziehungsberechtigte von Minderjährigen sind für die Aufsicht der Minderjährigen vom Betreten des Bergbaugeländes, während des Bording und der Fahrt bis zum Verlassen des Bergbaugeländes für die Minderjährigen selbst verantwortlich.
4. Das Bergbaugelände ist ausgeschildert. Das Betreten des Bergbaugeländes, des Anlegers und des Fahrhastschiffes erfolgt auf eigene Gefahr.
5. Die Zuwegung zum Fahrgastschiff SANTA BARBARA erfolgt über das Bergbaugelände und den Anleger des Fahrgastschiffes. Die genehmigte Zuwegung zum Fahrgastschiff erfolgt ausnahmslos vom KAP ZWENKAU in Richtung Hafengelände zu Fuß. Dieser Weg ist markiert und beschildert (Pfeile in Richtung SANTA BARBARA/Anleger und in Richtung KAP ZWENKAU). Die Zuwegung zum Fahrgastschiff muss auf direktem Weg erfolgen, ein Abweichen vom markierten Weg ist nicht zulässig. Der Fußmarsch vom KAP ZWENKAU bis zum Anleger dauert ca. 10 - 20 Minuten.
6. Eine Befahrung des Bergbaugeländes mit Moped, Motorrad, Auto, Bus o. a. ist ohne Sondergenehmigung durch die LMBV nicht zulässig.
7. Der Weg, besteht aus Schotter, Kies, Sand bzw. Splitt und ist nicht befestigt. Das Betreten des Weges, des Anlegers und die Nutzung des Fahrgastschiffes sollte mit geeignetem Schuhwerk erfolgen.
8. Die Reederei Zwenkau GmbH wird mindestens durch einen Schiffsführer/Kapitän an Bord vertreten. Der Schiffsführer ist in jedem Falle weisungsbefugt. Anweisungen und Sicherheitshinweisen des Schiffsführers sind während jeder Fahrt sowie im Katastrophenfall zwingend Folge zu Leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Schiffsführers können die betreffenden Personen vom Besuch und der Fahrt mit der SANTA BARBARA ausgeschlossen werden ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketentgeltes. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Schiffsführers übernimmt die Reederei Zwenkau GmbH keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
9. Für einen etwaigen Katastrophenfall unterhält die Reederei Zwenkau GmbH ein Rettungsboot, Rettungswesten und sonstige Rettungsmittel. Der Schiffsführer und/oder Betreiber behalten sich vor Sicherheitseinweisungen durchzuführen.
10. Bei Verletzungen, Beschädigungen sowie Diebstahl von Kleidungsstücken, von Gepäck, Handys, Kameras usw. übernimmt die Reederei Zwenkau GmbH keine Haftung. Weiterhin übernimmt die Reederei Zwenkau GmbH keine Haftung für die Garderobe an Bord. Die Reederei Zwenkau GmbH haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Fahrgäste verursacht werden. Verletzungen, Unfälle oder Sachschäden müssen unverzüglich beim Schiffsführer bzw. bei der Geschäftsleitung der Reederei Zwenkau GmbH gemeldet werden.
11. Der Schiffsführer behält sich das Recht vor, den Betrieb des kompletten Fahrgastschiffes oder Teilbereichen des Schiffs (Oberdeck, Achter-/Sonnendeck, Unterdeck) aus sicherheitstechnischen Gründen (Witterungsbedingungen, Dunkelheit, Feuer, Sturm, Gewitter, Regen, Hagel etc.) vorläufig oder gänzlich einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Ticketentgeltes. Bei Ausfall einer Fahrt infolge o. g. Bedingungseintritt kann die Fahrt in Abstimmung mit dem Schiffsführer und/oder der Geschäftsführung der Reederei Zwenkau GmbH wiederholt werden. Beendet ein Gast den Besuch des Fahrgastschiffes vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Beförderungs-Entgelts/Fahrpreises.
12. Tickets und Fahrpreise
12.1 Die Preise für ein Ticket für eine Rundfahrt oder Charterfahrt finden Sie unter dem Menupunkt "Fahrpreise" einzeln aufgelistet.
12.2 Alle angegebenen Preise und andere Beträge verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und aller anderen ggf. anfallenden Abgaben, Steuern und Gebühren.
12.3 Es besteht kein Anspruch auf die Reservierung bestimmter Plätze.
12.4 Rundfahrt- und Charterfahrtticket auf Rechnung
Bei verbindlicher Buchung von Rund- und/oder Charterfahrten ist aus Gründen der Gewährleistung der Buchungssicherheit eine Anzahlung des Fahrpreises wie folgt fällig:
50 % des Fahrpreises nach erfolgter Buchung und Übersendung der Rechnung mit Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungseingang.
Die restlichen 50 % des Fahrpreises mit einem Zahlungsziel bis 7 Tage vor Rundfahrttermin.
13. Stornierung von Fahrten
13.1 Der Kunde ist berechtigt, vor dem Rundfahrt- und/oder Charterfahrttermin im Wege der Stornierung vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, bezüglich des Beförderungs-Entgelts folgende Zahlungen zu leisten:
13.2 Bei bis zu 4 Wochen vor Rundfahrt- und/oder Charterfahrttermin, kostenfreie Stornierung.
13.3 Bei weniger als 4 Wochen vor Rundfahrt- und/oder Charterfahrttermin, 70 % des vereinbarten Beförderungs-Entgelts/Fahrpreises laut Rechnung.
14. Gutscheine als Tickets
Die von der Reederei Zwenkau GmbH ausgestellten Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig und können in dieser Zeit zu den ausgeschriebenen Rundfahrtterminen eingelöst werden. Eine Barauszahlung sowie eine Verlängerung der Laufzeit ist ausgeschlossen.
Bei nicht angetretenen Fahrten leistet die Reederei Zwenkau GmbH für gelöste Tickets keine Rückerstattung.