AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG (Stand: Januar 2020)
1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fahrten auf den Fahrgastschiffen der Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch die Reederei Zwenkau.
1.2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Fahrgastes werden nicht anerkannt. Unsere Fahrtbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Fahrtbedingungen abweichender Bedingungen des Fahrgastes die Lieferung oder Leistung an den Fahrgast vorbehaltlos ausführen.
1.3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Person des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichem Sondervermögen, soweit nachstehend nicht andere geregelt.
1.4. Mit dem Erwerb eines Fahrscheines, einer Reservierung oder Charterbuchung bestätigt der Fahrgast, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG zur Kenntnis genommen zu haben und diese vollumfänglich und vorbehaltlos zu akzeptieren.
2. Fahrscheine/Tickets und Fahrpreise
2.1. Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt an den Vorverkaufsstellen, in unserem Büro am Hafen Zwenkau, telefonisch, im Online-Shop oder (bei Verfügbarkeit) vor Antritt der Fahrt bei der Mannschaft zu erwerben.
2.2. Die Fahrscheine beinhalten die Daten der konkreten Fahrt (Datum, Uhrzeit, Preis, …).
2.3. Die jeweils gültigen Ticketpreise können dem Webangebot der Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG entnommen werden. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die Preise einschließlich aller anfallenden Gebühren und Abgaben sowie der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2.4. Fahrscheine sind (mit Ausnahme von Jahreskarten) bis Antritt der Fahrt übertragbar.
2.5. Es besteht kein Anspruch auf die Reservierung bestimmter Plätze. Die Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG weist ausdrücklich darauf hin, dass an Bord sowohl witterungsunabhängige als auch witterungsabhängige Plätze zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf eine der beiden Kategorien besteht nicht.
2.6. Fahrscheine sind der Mannschaft vor Betreten des Schiffs unaufgefordert vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und den zuständigen Kontrolleuren auf Verlangen erneut vorzuzeigen. Die Fahrscheine sind, mit Ausnahme von Jahreskarten, nur gültig am ausgewiesenen Fahrtag. Kann kein gültiger Fahrschein vorgelegt werden, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen. Bei Zuwiderhandlung kann die Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG ein erhöhtes Beförderungsentgelt erheben.
2.7. Sofern der Fahrschein für mehr als eine Person erworben wurde, hat der entsprechende Vertragspartner das Schiff als Erster zu betreten.
2.8. Fahrscheine/Fahrpreise werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet. Bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrscheinen, die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrpreiserstattungen vorgenommen. Ein Fahrpreiserstattung aufgrund widriger Witterungsverhältnisse ist ausgeschlossen.
3. Gutscheine/Voucher
3.1. Gutscheine gelten grundsätzlich nur für die entsprechend gebuchte Leistung (bspw. Rundfahrt od. Themenfahrt). Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Eine Verlängerung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
3.2. Für die Einlösung des Gutscheins gilt die, dem Gutschein zu entnehmende, Geltungsdauer von 12 Monaten ab Erwerb.
3.3. Mit der Ausstellung eines Vouchers durch einen Dritten kommt kein Vertrag mit der Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG zu Stande. Für von der Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG akzeptierte Voucher gelten die Regelungen zu gelösten Fahrscheinen entsprechend.
4. Zahlung
4.1. Fahrscheine die an unseren Vorverkaufsstellen, in unserem Büro am Hafen Zwenkau, im Online-Shop oder (bei Verfügbarkeit) vor Antritt der Fahrt bei der Mannschaft erworben werden, sind sofort zur Zahlung fällig.
4.2. Fahrscheine die telefonisch erworben werden, sind innerhalb von 7 Tagen nach Zusendung des Fahrscheins/der Rechnung, spätestens jedoch drei Tage vor dem Tag der Fahrt zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist das Datum der Buchungsbestätigung.
5. Stornierung von Fahrten
5.1. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Rundfahrt- und/oder Charterfahrttermin im Wege der Stornierung vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Als Stornierung gilt auch die Verringerung der Personenzahl.
5.2. Eine Rückerstattung des Fahrpreises aufgrund Stornierung erfolgt nicht.
6. Fahrplanänderungen/Ausfall von Fahrten
6.1. Der Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG ist das Recht vorbehalten, den Betrieb des jeweiligen Fahrgastschiffes oder Teilbereichen des Schiffs (Oberdeck, Achter-/Sonnendeck, Unterdeck) aus sicherheitstechnischen Gründen (Witterungsbedingungen, Dunkelheit, Feuer, Sturm, Gewitter, Regen, Hagel, technische Probleme etc.) vorläufig oder gänzlich einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Fahrpreises. Ein Anspruch auf Ermäßigung besteht ebenfalls nicht. Beendet ein Gast den Besuch des Fahrgastschiffes vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Beförderungsentgeltes/Fahrpreises.
7. Sonstiges
7.1. Den Anordnungen der Besatzung und der Schiffsführer, die das Hausrecht für die Reederei Zwenkau ausüben ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für den Aufenthalt auf den Außendecks. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen der Besatzung/des Schiffsführers können die betreffenden Personen von der Fahrt ausgeschlossen und von Bord verwiesen werden. Die Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG behält sich insbesondere vor, alkoholisierte Personen oder Gruppen mit überwiegend alkoholisierten Personen von der Fahrt auszuschließen und gegebenenfalls vom Schiff zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises besteht in diesen Fällen nicht. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen der Besatzung/des Schiffsführers übernimmt die Reederei Zwenkau GmbH keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
7.2. Das Rauchen ist grundsätzlich nur auf den Freidecks gestattet.
7.3. Fahrräder werden nicht befördert.
7.4. Die Schiffe der Reederei Zwenkau sind nicht barrierefrei. Über die Mitnahme von Rollstühlen und Kinderwagen entscheidet das Schiffspersonal.
7.5. Die Mitnahme von Haustieren ist mit Ausnahme von Hunden (nur auf den Freidecks!) ausgeschlossen.
7.6. Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.
7.7. Das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken an Bord der Schiffe ist strikt untersagt. Die Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG behält sich das Recht auf Kontrollen vor. Bei Zuwiderhandlung ist die Reederei Zwenkau GmbH befugt den Fahrgast des Schiffes zu verweisen.
7.8. Nicht transportiert werden feuergefährliche, explosive, ätzende sowie übel riechende Stoffe.
7.9. Die Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG betreibt die Fahrgastschifffahrt auf dem Zwenkauer See. Der Zwenkauer See befindet sich auf dem Gelände der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), bzw. des Freistaates Sachsen. Dieses Gelände befindet sich bis zur vollständigen Flutung des Sees und Freigabe durch den Freistaat Sachsen unter Bergrecht. Für den Betrieb der Fahrgastschifffahrt liegen Sondergenehmigungen vor. Die Auflagen und Bedingungen für den Betrieb des Fahrgastschiffes unter Bergrecht sowie Forderungen aus den Sondergenehmigungen sind fester Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.10. Erziehungsberechtigte von Minderjährigen sind für die Aufsicht der Minderjährigen vom Betreten des Bergbaugeländes, während des Boarding, an Bord und bis zum Verlassen des Bergbaugeländes für die Minderjährigen selbst verantwortlich. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet ist.
7.11. Das Bergbaugelände ist ausgeschildert. Das Betreten des Bergbaugeländes, des Anlegers und des Fahrgastschiffes erfolgt auf eigene Gefahr.
7.12. Die Zuwegung zum Fahrgastschiff erfolgt über das Bergbaugelände und den Anleger des Fahrgastschiffes. Die Zuwegung zum Fahrgastschiff muss auf direktem Weg erfolgen, ein Abweichen vom markierten Weg ist nicht zulässig.
7.13. Eine Befahrung des Bergbaugeländes mit Moped, Motorrad, Auto, Bus o. a. ist ohne Sondergenehmigung durch die LMBV nicht zulässig.
7.14. Die Zuwegung, besteht aus Schotter, Kies, Sand bzw. Splitt und ist nicht befestigt. Das Betreten des Weges, des Anlegers und die Nutzung des Fahrgastschiffes sollte mit geeignetem Schuhwerk erfolgen.
7.15. Für einen etwaigen Katastrophenfall unterhält die Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG ein Rettungsboot, Rettungswesten und sonstige Rettungsmittel. Die Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG behält sich vor Sicherheitseinweisungen durchzuführen.
7.16. Bei Verletzungen, Beschädigungen, Untergang sowie Diebstahl von Kleidungsstücken, von Gepäck, Handys, Kameras usw. übernimmt die Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG keine Haftung. Weiterhin übernimmt die Reederei Zwenkau GmbH keine Haftung für die Garderobe an Bord.
7.17. Der Fahrgast haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar, Steganlagen etc. Etwaige Beschädigungen sind der Besatzung umgehend mitzuteilen.
7.18. Die Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Fahrgäste verursacht werden. Verletzungen, Unfälle oder Sachschäden müssen unverzüglich bei der Besatzung/dem Schiffsführer bzw. bei der Geschäftsleitung der Reederei Zwenkau GmbH gemeldet werden.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Fahrgast sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG. Es gilt deutsches Recht.
8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sind, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist.
Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG
An der Mole 1
04442 Zwenkau
Tel.: | 034203/435 -717 |
Fax.: | 034203/435-20 |
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AGB Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG, Zwenkau, Stand: Januar 2020