AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „SCHIFFFAHRT“ (AGB) der Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG (Stand: Juni 2023)
1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Schifffahrt“ gelten für alle Fahrten auf den Fahrgastschiffen der Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG, im folgenden SSZ genannt, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch die SSZ.
1.2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Schifffahrt“ gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Fahrgastes werden nicht anerkannt. Unsere Fahrtbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Fahrtbedingungen abweichender Bedingungen des Fahrgastes die Lieferung oder Leistung an den Fahrgast vorbehaltlos ausführen.
1.3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Schifffahrt“ gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Person des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, soweit nachstehend nicht anders geregelt.
1.4. Mit dem Erwerb eines Fahrscheines oder Charterbuchung bestätigt der Fahrgast, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Schifffahrt“ der SSZ zur Kenntnis genommen zu haben und diese vollumfänglich und vorbehaltlos zu akzeptieren.
2. Fahrscheine/Tickets und Fahrpreise
2.1. Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt online unter www.ms-santa-barbara.de, telefonisch unter 034203/435-718, oder im TOURIST-KONTOR zu erwerben. Ein Erwerb an Bord ist nicht möglich!
2.2. Die Fahrscheine beinhalten die Daten der konkreten Fahrt (Datum, Uhrzeit, Preis, …).
2.3. Die jeweils gültigen Ticketpreise können dem Webangebot der SSZ entnommen werden. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die Preise einschließlich aller anfallenden Gebühren und Abgaben sowie der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2.4. Einzelfahrscheine sind bis Antritt der Fahrt übertragbar.
2.5. Es besteht kein Anspruch auf die Reservierung bestimmter Plätze. Die SSZ weist ausdrücklich darauf hin, dass an Bord sowohl witterungsunabhängige als auch witterungsabhängige Plätze zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf eine der beiden Kategorien besteht nicht.
2.6. Fahrscheine sind der Mannschaft vor Betreten des Schiffs unaufgefordert vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und den zuständigen Kontrolleuren auf Verlangen erneut vorzuzeigen. Einzelfahrscheine sind nur gültig am ausgewiesenen Fahrtag. Kann kein gültiger Fahrschein vorgelegt werden, ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen bzw. erfolgt keine Beförderung. Bei Zuwiderhandlung kann die SSZ ein erhöhtes Beförderungsentgelt erheben.
2.7. Fahrscheine/Fahrpreise werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet. Eine Fahrpreiserstattung aufgrund widriger Witterungsverhältnisse ist ausgeschlossen.
3. Wertgutscheine/Voucher
3.1. Ein Anspruch auf Barauszahlung eines Wertgutscheines besteht nicht. Eine Verlängerung von Wertgutscheinen ist ausgeschlossen.
3.2. Für die Einlösung des Wertgutscheins gilt die, dem Wertgutschein zu entnehmende, Geltungsdauer.
3.3. Mit der Ausstellung eines Vouchers durch einen Dritten kommt kein Vertrag mit der SSZ zu Stande. Für von der SSZ akzeptierte Voucher gelten die Regelungen zu gelösten Fahrscheinen entsprechend.
4. Zahlung
4.1. Fahrscheine die an unseren Vorverkaufsstellen, im TOURIST-KONTOR oder im Online-Shop erworben werden, sind sofort zur Zahlung fällig.
4.2. Bei telefonischer Bestellung erfolgt der Versand der Fahrscheine sowie die Rechnungslegung per Post, daher kann eine telefonische Bestellung nur bis spätestens 7 Tage vor Fahrtantritt erfolgen. Bei telefonischer Bestellung fallen zusätzliche Kosten an.
5. Stornierung von Fahrten
5.1. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Rundfahrt- und/oder Themen- sowie Charterfahrttermin im Wege der Stornierung vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Als Stornierung gilt auch die Verringerung der Personenzahl.
5.2. Eine Rückerstattung des Fahrpreises aufgrund Stornierung erfolgt nicht.
6. Fahrplanänderungen/Ausfall von Fahrten
6.1. Der SSZ ist das Recht vorbehalten, den Betrieb des jeweiligen Fahrgastschiffes oder Teilbereichen des Schiffs (Oberdeck, Achter-/Sonnendeck, Unterdeck) aus sicherheitstechnischen Gründen (Witterungsbedingungen, Dunkelheit, Feuer, Sturm, Gewitter, Regen, Hagel, technische Probleme etc.) vorläufig oder gänzlich einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Fahrpreises. Ein Anspruch auf Ermäßigung besteht ebenfalls nicht. Beendet ein Gast den Besuch des Fahrgastschiffes vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Beförderungsentgeltes/Fahrpreises.
7. Sonstiges
7.1. Den Anordnungen der Besatzung und der Schiffsführer, die das Hausrecht für die SSZ ausüben ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für den Aufenthalt auf den Außendecks. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen der Besatzung/des Schiffsführers können die betreffenden Personen von der Fahrt ausgeschlossen und von Bord verwiesen werden. Die SSZ behält sich insbesondere vor, alkoholisierte Personen oder Gruppen mit überwiegend alkoholisierten Personen von der Fahrt auszuschließen und gegebenenfalls vom Schiff zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises besteht in diesen Fällen nicht. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen der Besatzung/des Schiffsführers übernimmt die SSZ keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
7.2. Das Rauchen an Bord ist während der Rund- und Themenfahrten grundsätzlich nicht gestattet.
7.3. Fahrräder werden nicht befördert.
7.4. Die Schiffe der SSZ sind nicht barrierefrei. Über die Mitnahme von Rollstühlen und Kinderwagen entscheidet das Schiffspersonal.
7.5. Die Mitnahme von Haustieren ist mit Ausnahme von Hunden (nur auf den Freidecks!) ausgeschlossen. Für Hunde gilt an Bord generell Leinenpflicht.
7.6. Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.
7.7. Das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken an Bord der Schiffe ist strikt untersagt. Die SSZ behält sich das Recht auf Kontrollen vor. Bei Zuwiderhandlung ist die SSZ befugt den Fahrgast des Schiffes zu verweisen.
7.8. Nicht transportiert werden feuergefährliche, explosive, ätzende sowie übelriechende Stoffe.
7.9. Die SSZ betreibt die Fahrgastschifffahrt auf dem Zwenkauer See. Der Zwenkauer See befindet sich auf dem Gelände der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), bzw. des Freistaates Sachsen. Dieses Gelände befindet sich bis zur vollständigen Flutung des Sees und Freigabe durch den Freistaat Sachsen unter Bergrecht. Für den Betrieb der Fahrgastschifffahrt liegen Sondergenehmigungen vor.
7.10. Erziehungsberechtigte/Eltern/begleitende Erwachsene sind für die Aufsicht Minderjähriger/Kinder verantwortlich. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Minderjährigen/Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet ist.
7.11. Bei Verletzungen, Beschädigungen, Untergang sowie Diebstahl von Kleidungsstücken, von Gepäck, Handys, Kameras usw. übernimmt die SSZ keine Haftung. Weiterhin übernimmt die SSZ keine Haftung für die Garderobe an Bord.
7.12. Der Fahrgast haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar, Steganlagen etc. Etwaige Beschädigungen sind der Besatzung umgehend mitzuteilen.
7.13. Die SSZ haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Fahrgäste verursacht werden. Verletzungen, Unfälle oder Sachschäden müssen unverzüglich bei der Besatzung/dem Schiffsführer bzw. bei der Geschäftsleitung der SSZ gemeldet werden.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Fahrgast sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der SSZ.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der SSZ. Es gilt deutsches Recht.
8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sind, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommt und wirksam ist.
Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG
An der Mole 1
04442 Zwenkau
Tel.: | 034203/435 -717 |
Fax.: | 034203/435-20 |
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